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Geld spenden
Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss dem neuen Bundesgesetz bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter).
Bank- und Postverbindung der SVP Pfungen:
Postkonto: 80-151-4
Bank: Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich
Begünstige: Schweiz. Volkspartei, Pfungen
Bankkonto der Begünstigten: 1132-0430.137
Bemerkung: PARTEISPENDE
Parteispenden werden von der SVP absolut vertraulich behandelt. Namen und Adressen von Spendern werden nicht bekannt gegeben. Beachten Sie zudem die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Parteispenden an Ihrem Steuerdomizil.
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